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Liquidsteuer: Auf was soll die Besteuerung nun kommen?

Bereits seit Januar 2021 steht das Thema „Liquidsteuer” im Raum. Durch das neue Gesetz zur Tabaksteuer wird das Dampfen von E-Zigaretten teurer als in der ganzen übrigen EU.

Inhaltsverzeichnis

Nun scheint klar zu sein - die Besteuerung wird kommen, und sie wird heftig ausfallen. Das erst im Februar vom Bundesfinanzministerium vorgestellte neue Tabaksteuergesetz ist im Eiltempo durch die einzelnen Instanzen getrieben worden. Die Steuer auf E-Zigaretten bzw. auf nikotinhaltige Liquids sieht erstmals eine Steuerveranschlagung vor. E-Zigaretten sollen dem Tabak steuerlich gleichgestellt werden. Doch dagegen wehrt sich jetzt eine ganze Branche.

Zu Beginn des Jahres haben “Bündnis 90/Die Grünen” sowie „Die Linke” 2 Anfragen an das von derzeit Olaf Scholz geführte Finanzministerium gestellt, ob eine Modernisierung der Tabaksteuer angedacht sei. Dem wurde jedoch von Seiten des von dem SPD-Kanzlerkandidaten geführten Ministerium widersprochen. Umso überraschender, dass diese Gesetzesinitiative, an der offensichtlich bereits seit Oktober 2020 gearbeitet wurde, in der Koalitionsrunde, die sich aktuell aus CDU/CSU und SPD zusammensetzt, vorgebracht wurde. Diese Gesetzesinitiative wurde angenommen und in der Folge in den Bundestag als Gesetzesentwurf amtlich eingebracht.

Die Liquidsteuer im 1. Gesetzesvorschlag sah als Bemessungsgrundlage die enthaltene Menge Nikotin vor. Auf Basis von herkömmlichen Tabakzigaretten und deren Besteuerung wurden ungefähr 80 Prozent zu Grunde gelegt. Was absurd und ohne Sachverstand erhoben wirkt, denn demnach würden auf hochkonzentrierteste Liquids und Nikotinshots 8€ Steuern entfallen.

Doch noch nicht genug an Ideenreichtum. Am Montag, den 31.05.21, wurde am Nachmittag auf eGarage, einem unabhängigen Informationsportal für E-Zigaretten, der zu der Zeit aktuelle Plan der Bundesregierung zur Liquidsteuer geleakt.

Hieraus geht hervor, dass sich die Verantwortlichen der beiden Regierungsparteien auf einen Vorschlag verständigt haben. Die Steuern sollen zwar um 20 Prozent geringer ausfallen, als im Gesetzentwurf angedacht. Doch nach diesen Nachrichten soll die Reduzierung der Steuern um ⅕ nicht irritieren und zu Freudenausbrüchen führen - weder beim Endkonsumenten, noch im Handel. Grundlage der Besteuerung soll nun nicht mehr der Nikotingehalt sein sondern sich nach Volumen berechnen - düstere Prognosen für das Dampfen in Deutschland.

Ohne Sinn und Verstand: Der Entwurf der Liquidsteuer im Finanzausschuss

Der Entwurf der Liquidsteuer wurde in der ersten Lesung im Bundestag an den Finanzausschuss weitergeleitet. Am 17. Mai 2021 wurde nun vom Finanzausschuss eine öffentliche Anhörung einberufen. Abgeordnete der verschiedenen Parteien hatten die Möglichkeit, Sachverständigen Fragen zu stellen.

Einzig und allein 2 von 3 Sachverständige von der SPD-Fraktion sprachen sich für die Gesetzesvorlage aus. Der Rest der Experten waren dagegen. Unter den Sachkundigen äußerten sich der Vorsitzende des Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG), der Cheflobbyist der Tabakindustrie sowie zwei fachkompetente Mediziner, Prof. Dr. Storck und Dr. Rüther. Prof. Dr. Storck ist im Städtischen Klinikum Karlsruhe Direktor der Klinik für Gefäß- und Thoraxchirurgie. Dr. Rüther ist Leiter der Tabakambulanz in der Universitätsklinik Ludwig- Maximilians-Universität in München und Suchtforscher.

Alle Mediziner befürworten eine Besteuerung von gesundheitsgefährdeten Stoffen, so Prof.Dr. Storck. Dies müsse man aber gesundheitsangepasst anschauen. Die E-Zigaretten-Produkte weisen ein Risiko für die Gesundheit von 5% im Vergleich zur herkömmlichen Tabakzigarette auf. Außerdem seien sie nach neuesten Forschungsergebnissen besonders geeignet, um vom Rauchen auszusteigen. Storck untermauert seine Äußerungen zudem mit der Darstellung einer Studie aus den Niederlanden, die „Mathematische Modellierung in einem Integral”. Weiter führte Prof. Dr Storck aus: „Ansonsten kann man verweisen auf die Messdaten des Bundesamtes für Risikobewertung. Die haben eben das gemessen, was im Aerosol drin ist. Und das liegt auf dem Tisch, diese Daten. Das wurde auch von der FDA nachgewiesen. Das sind eben toxikologische Fakten, die dafürsprechen, dass die E-Zigarette und auch der Tabakerhitzer – der immer so zwischen E-Zigarette und Zigarette angesiedelt wird, der liegt ganz nah bei der E-Zigarette – was das Expositionsrisiko von karzinogenen Substanzen angeht.“

Nikotin hat keine krebserregende Wirkung und verglichen mit Tabakrauch und anderen Inhaltsstoffen in der Tabakzigarette nur moderate Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System. Um dies unmissverständlich klar zu machen rezitierte Dr. Rüther wiederholt den Suchtforscher Dr.Michael Russel, der in den 1970er Jahren folgende Aussage prägte: „Um es ganz klar zu sagen: Raucher rauchen wegen des Nikotins, sie sterben an den Verbrennungsprodukten.“

Doch nicht nur die beiden Experten äußerten sich klar für das Produkt E-Zigarette und stellten den Gesetzentwurf in seiner Ausarbeitung in Frage. Der Vorsitzende des Händlerverbandes Bündnis für Tabakfreien Genuss BfTG, Dustin Dahlmann, kritisierte, dass im Gesetzesvorschlag steht, dass 1 mg Nikotin im Liquid 10 Tabakzigaretten gleichkommen soll. Für diese Berechnung existiert jedoch keine Quellenangabe. Die Berechnungsbasis stellt sich für ihn als nicht korrekt dar. Tabakzigaretten und E-Zigaretten funktionieren komplett verschiedenartig. Von daher lasse sich der Konsum nicht so problemlos gegenüberstellen und umrechnen. Erhärtet wird die Fehlberechnung durch die von der BfTG eingereichte Stellungnahme des Toxikologen und Pharmakologen Prof. Dr. Bernd Mayer von der Uni Graz, nach dem der Versuch der Gleichstellung ad absurdum führt.

Das es sich bei E-Zigaretten und Liquid um etwas völlig anderes handelt als um Tabakzigaretten scheint jedoch an diesem 17. Mai im Finanzausschuss völlig verdampft zu sein. Trotz vieler weiterer Darstellungen und Erläuterungen wurde ebenfalls auf eGarage nur zwei Wochen später das Resultat aus der Finanzausschusssitzung offenbart.

Alles in einen Topf und umrühren - fertig ist das neue Gesetz

Am 31.05.2021 war es dann soweit. Das Konzept der Bundesregierung zur Liquidsteuer wurde auf dem unabhängigen Informationsportal für E-Zigaretten eGarage offengelegt. Demnach soll die Besteuerung zwar um 20 Prozent geringer sein, sich jedoch nach Volumen des Liquids berechnen.

Im Vorfeld hatte der Abgeordnete der CDU/CSU, Sebastian Brehm, wiederholt geäußert, dass seine Fraktion den Gesetzentwurf so nicht befürworten könne, da mehrere Argumente gegen die Konzeption des Finanzministeriums und der SPD sprachen:

  • Der Schwarzmarkt würde durch die Liquidsteuer massiv ausgeweitet werden, da die Waren wesentlich teurer als in den EU-Nachbarländern werden würden
  • Die E-Zigaretten-Branche in Deutschland würde Schaden zugefügt werden, da die Konsumenten auf andere Produkte ausweichen würden und kalkulierte Steuereinnahmen unrealistisch seien
  • Das zu 95% weniger schädliche Dampfen, was als wissenschaftlich bewiesen gilt, würde durch die geplante Besteuerung teurer werden als Tabakzigaretten

Nun haben sich die verantwortlichen Abgeordneten, besagter Finanzexperte Sebastian Brehm von der CDU/CSU und Michael Schrodi von der SPD, hinter verschlossenen Türen wohl doch verständigt und gemeinsame Sache gemacht. Wie dieser Viehhandel genau zustande kam und was er im Detail umfasst sind zu diesem Zeitpunkt reine Thesen. Bereits eine Woche zuvor hätten die beiden wohl zusammen kommen sollen. Doch dazu fehlten angeblich vom Finanzministerium alternative Vorschläge und Kalkulationen. Anzunehmen ist, dass bei dem Treffen Schrodi von der SPD Vorschläge unterbreitet hat, denen CDU-Mann Sebastian Brehm sein Gehör schenkte. Eben jener Sebastian Brehm, der zuvor mehrmalig formulierte, dass die CDU/CSU den Gesetzesentwurf so nicht zustimmen könne.

Resultat des Treffens laut eGarage: Die ursprüngliche Höhe der Liquidsteuer wurde um 20% reduziert. Beim Tabakfeinschnitt hingegen soll eine 10%ige Erhöhung der Besteuerung erfolgen.

Übereinkunft bei der Liquidsteuer - Besteuert werden sollen auch nikotinfreie Liquids

Jedoch bedeutet dies keinesfalls eine Reduzierung der in Zukunft anfallenden Steuern. Die Besteuerung bei Liquids soll nämlich als Volumensteuer kommen, die ebenfalls auf nikotinfreie Liquids fällig wird. Durchgesickert ist mit dieser Veröffentlichung bereits, dass sich die Besteuerung stufenweise erhöhen und im letzten Schritt 32 Cent pro Milliliter an Steuer erhoben werden sollen.

Alle Liquids werden nach dieser Festlegung einheitlich besteuert, egal ob Nikotinshot, fertige Liquids oder die Base. Dies würde dann pro Liter Base astronomische 320€ Steuern bedeuten! Am 09.06.2021 ging der Krimi um die Liquidsteuer dann in die nächste Runde. Es wurde ein Änderungsantrag gemeinsam von SPD und CDU/CSU gestellt, der den Antrag mit der Ausschussdrucksache 19(7)-1042 offiziell macht.

Nikotinfreie Liquids werden auch besteuert, die in Zukunft als „Substitute für Tabakwaren” bezeichnet werden.

Definition Substitute für Tabakwaren: Alle Flüssigkeiten, die „zum Konsum eines mittels eines Gerätes erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind.”, so Gesetzentwurf.

Demnach soll es mit der Liquidsteuer am 01.07.2022 losgehen und sieht eine stufenweise Erhöhung wie geplant vor:

  • Ab 01.07.2022: 0,16€ Liquidsteuer pro ml
  • Ab 01.01.2024: 0,20€ Liquidsteuer pro ml
  • Ab 01.01.2025: 0,26€ Liquidsteuer pro ml
  • Ab 01.01.2026: 0,32€ Liquidsteuer pro ml

Bezieher aus dem Ausland werden mit dem Hersteller gleichgestellt. Private Bestellungen müssen durch den Besteller dementsprechend nachversteuert werden.

Weiterer Auszug aus dem Gesetzesentwurf: Die Besteuerung dient der Verringerung des Konsums dieser als ebenfalls gesundheitsschädlich eingestuften Produkte. Ende Juni wurde die Tabaksteuer von der Koalition der Regierungsparteien im Bundestag erwirkt.

Interessant: Strittiger Punkt der Regierungsparteien war, dass der Umstieg von der Tabakzigarette zur E-Zigarette für den Konsumenten verteuert wird. Eine Ungleichbehandlung darin sehen auch die Oppositionsparteien.

Neverending Story - Die Liquidsteuer vor dem Verfassungsgericht

Die Liquidsteuer wird wohl ein Fall für das Verfassungsbericht. Dies geht aus einem Bericht der Welt vom 04.07.21 hervor. Der Händlerverband Bündnis Tabbakfreier Genuss (BfTG) wird gegen die Liquidsteuer klagen und Verfassungsbeschwerde einreichen.

Der Berichterstatter Birger Nicolai schreibt in seinem Artikel, dass der Handel kritisiert: „Die weniger schädliche E-Zigarette wird gegenüber der Tabakzigarette bei der Steuererhöhung derart ungleich behandelt, dass das Überleben der Branche gefährdet sei. Zudem würden Kunden über den Onlinehandel auf wesentlich niedriger besteuerte Angebote aus dem EU-Ausland ausweichen.“

Chef des Händlerverbandes des BfTG Dustin Dahlmann dazu klar im Gespräch: „Wir werden uns mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Grundrechtsverstöße in dem Gesetz wehren“. Diesen Schritt hatte das Bündnis bereits nach der Verabschiedung des besagten Tabaksteuermodernisierungsgesetzes prophezeit, was die BfTG unter Handlungsdruck bringt. Bisher war der Händlerverband hauptsächlich online präsent.

Laut Dahlmann handelt es sich um eine „verfassungswidrige Verletzung von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes zulasten unsere steuerpflichtigen Mitglieder”, der Artikel der Verfassung, der den Gleichbehandlungsgrundsatz anbelangt. Doch nicht nur dieses Grundrecht ist nach der Rechtsauffassung von Lobbyist Dahlmann verletzt. Die Berufsfreiheit der Händler werde ebenfalls eingeschränkt. Er spricht gar von einer „erdrosselnden Wirkung” auf die Branche. Die „vorläufige Außervollzugsetzung des Gesetzes durch einstweilige Anordnung“ werde der Verband BfTG beantragen.

Die Opposition bezieht Stellung

Bundestagsvizepräsident Kubicki von der FDP hält einen Erfolg der Verfassungsbeschwerde für eher fraglich. E-Zigaretten nicht oder geringer zu besteuern hält der praktizierende Anwalt für keine Argumentation, auch wenn Kubicki persönlich zustimmt und Verständnis zeigt für die Verfassungsbeschwerde. „Die Tabaksteuer ist eine Lenkungssteuer. Deshalb ist die Erhöhung bei den E-Zigaretten politisch wirklich zweifelhaft, weil viele Raucher wieder zur klassischen Zigarette zurückfinden dürften“, so der FDP-Politiker.

Bitte nicht über einen Kamm scheren

Die Erkenntnis, dass die E-Zigarette nicht im gleichen Maße schädlich ist wie die Tabakzigarette, ist nach allem, was wir wissen ersichtlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung bewertet die E-Zigarette mit einem niedrigen Risikopotenzial verglichen mit der Tabakzigarette. Beim Dampfen verbrennt kein Teer. Das ist der Grund dafür, dass gewisse Risiken für Krankheiten wegfallen. Dieser gravierende Unterschied wird auch vom Heidelberger Krebsforschungszentrum zugestanden.

Der Schwarzhandel wird an Konjunktur gewinnen

Nicht nur, dass der Schwarzhandel an Konjunktur gewinnt und kriminelle Strukturen von der Liquidsteuer profitieren, erklärt der Handelsverband Tabak, dessen Einlassung die Polizeigewerkschaft zustimmt. In einer Mitteilung teilt die Gewerkschaft der Polizei mit: „Auch kriminelle Täterorganisationen werden getriggert”. Über die EU-Grenzen hinaus dürfte der Handel von E-Zigaretten sich ausweiten.

Dort wo bereits Steuerabgaben in der EU zu zahlen sind, fallen sie geringer aus als in Deutschland. Durchschnittlich in Europa wird nur ca. die Hälfte von dem erhoben, was hierzulande zukünftig nach dem Beschluss bezahlt werden soll. Nirgendwo ist das Dampfen teurer als in Deutschland. Auf dem größten europäischen E-Zigaretten-Markt, in Frankreich, müssen hingegen auch weiterhin keine Steuern auf „Substitute für Tabakwaren” bezahlt werden. das wird wohl auch weiterhin so bleiben. Frankreichs Regierung hält die E-Zigaretten für die einzige Alternative zu Tabakzigaretten. Italien hat die Besteuerung ebenfalls rückgängig gemacht.

Was nun, Herr Scholz?

Auf die Frage, was im Detail besteuert werden soll herrscht jedoch weiter offiziell Unklarheit. Nicht nur die zuständigen Behörden wie das Finanzministerium um Herr Scholz oder der Zoll können auf die Fragen von Herstellern und Verbänden adäquate Auskünfte erteilen. Es weiß anscheinend wirklich niemand, was Sache ist. Die Politiker, welche dem reformierten Tabakgesetz zugestimmt haben, scheinen nicht wirklich zu wissen, was sie da beschlossen haben. Die ursprüngliche Besteuerung von Liquids anhand von Nikotin wurde durch wochenlange Verhandlungen dahin verändert, dass nun alles besteuert wird, also auch nikotinfreie Flüssigkeiten. Während sich die CDU/CSU zu Beginn dagegen aussprach, wurde dieser nur noch unangemessenere Kompromiss gepackelt, die €€-Zeichen beteiligter Parteien vermutlich in den Augen. Schlimmer geht's nimmer!

Was haben „Substitute für Tabakwaren” und Kuhhandel gemeinsam?

Der Kuhhandel bzw. Viehhandel bezieht sich nicht auf das, was in den vergangenen Wochen von der Politik betrieben worden ist, nein. Googelt man „Propylenglykol”, kommen tatsächlich ganz oben Treffer zur Verwendung beim Rind und zum Einsatz in der Milchkuhfütterung. So wird Propylenglykol beispielsweise zur Ketoseprophylaxe hergenommen und soll die Milch- und Reproduktionsleistung verbessern. „Glycerin“ dient zum Beispiel für die Herstellung von Creme.

Bis auf das Nikotin bestehen die Liquids aus nicht besteuerten Komponenten, die frei handelsfähig sind, frei bestellt werden können und für den Endverbraucher überall zu kaufen sind. Propylenglykol und Glycerin bilden die Basis für das Liquid und sind faktisch als Lebensmittelzusatz definiert. Die Aromen, die dem Liquid gerne als Geschmacksträger beigemischt werden, können genauso gut als Ingredienz in Getränken, Eis oder einer Backmischung hinzugefügt sein.

Die neu geschaffene Definition der Politik für diese ganzen Stoffe: „Substitute für Tabakwaren”, also Ersatzstoffe. Dass es sich bei den Grundstoffen um anerkannte Lebensmittelzusätze handelt wird sich dem Wissen der meisten Abgeordneten wohl entziehen. Vielleicht möchte man es aber auch nicht wissen.

Nun dürfen „Untergeordnete Instanzen”, welche für die konkrete Umsetzung zuständig sind, interpretieren, was die Politiker wohl mit dem sehr schwammig formulierten Beschluss gemeint haben, damit die Neuauflage des Tabaksteuergesetzes juristisch sauber umsetzbar ist und für den Staat und das Finanzministerium ein voller Erfolg wird.

Der Verwendungszweck und der Gleichheitsgrundsatz

Der Verwendungszweck spielt bei der eigentlichen Formulierung und der Juristik eine gravierende Rolle. Auszugehen ist davon, dass nikotinhaltige sowie nikotinfreie Liquids unter die Besteuerungsregel fallen, denn ihr Verwendungszweck ist, durch eine E-Zigarette konsumiert zu werden.

Eine Verfassungsbeschwerde, wie vom Händlerverband Bündnis für Tabakfreien Genuss BfTG angekündigt, wird jedoch vermutlich auf dem Gleichheitsgrundsatz basieren.

Interessant: Der Gleichheitsgrundsatz zielt nicht auf E-Zigarette und Tabakzigarette ab. Es geht um den Gleichheitsgrundsatz, in dem alle Menschen gleich sind. Der Gleichheitsgrundsatz lässt sich genauso auf die Händler übertragen.

Bei voller Besteuerung ab dem 01.01.2026 fällt auf 1 Liter bzw. 1000ml Propylenglykol 320€ Steuerabgabe an, die der E-Zigaretten-Händler an den Endkunden weitergeben muss. Der Tierbedarf-Händler hingegen darf das gleiche Produkt weiterhin für den Preis von etwa 10 Euro pro Liter verkaufen. Der Händler für E-Zigaretten müsste hingegen 330€ verlangen.

Den Juristen der Behörden dürfte es nicht entgangen sein, dass dies dem Gleichheitsgrundsatz und der freien Geschäftsausübung widerspricht und eine Ungleichbehandlung darstellt. Doch genau dies gilt es jetzt für sie, in einem lupenreinen Gesetzentwurf zu formulieren. Solange jedoch keine Äußerung der Behörden bzw. eine klare Formulierung des Gesetzes vorliegt, kann man dagegen auch keine Beschwerde konkretisieren.

Alle sind gleich, doch einige sind gleicher: Weiter ohne Liquidsteuer dürfte wohl auch in Zukunft Glycerin für Shishatabak verkauft werden, womit der Tabak angereichert wird, um mehr Rauch zu erzeugen.

Müssen wir E-Zigaretten-Händler nun Tierbedarf-Händler werden?

Wenn auf einer Flasche nur Propylenglykol steht und kein Verwendungszweck benannt ist, darf der Lebensmittelzusatz dann so besteuert wie angedacht? Macht es den Unterschied aus, ob man das Aroma verdampft oder in der Eismischung konsumiert?

Die Definition darüber, ob Propylenglykol und Glycerin zum Dampfen auf der Beschreibung des Etiketts deklariert werden, wird wohl ausschlaggebend für die Besteuerung sein. Vielleicht werden solche Produkte aber auch generell besteuert, wenn sie in einem Vape Shop zum Verkauf angeboten werden.

Reine Aromen, die zudem Lebensmittelaromen sind und nicht pur in der E-Zigarette gedampft werden können, werden wohl nicht darunter fallen.

Basen wie beispielsweise die 70/30er Base, die als Mischprodukt klar den Verwendungszweck Dampfen haben, dürften jedoch garantiert unter diese Definition fallen, da durch das Mischungsverhältnis die Zweckbestimmung, das Dampfen, logisch nachvollziehbar wird.

Soll die Lösung sein, dass die Dampfer Propylenglykol und Glycerin selbst im Mischungsverhältnis 70:30 mischen, da sie diese ja überall im Handel frei verkäuflich erhalten können? Dann muss der Mix nur noch mit einem, dann allerdings besteuerten, Nikotinshot in beliebiger Stärke versetzt werden, fertig ist das selbst hergestellte Liquid - so der Optimalfall für den Endverbraucher. Warum 330€ zahlen, wenn es die Grundstoffe für 10€ im Tierbedarf-Handel für jeden zu kaufen gibt?

Shake & Vape Erzeugnisse hingegen sind zweifellos für das Dampfen bestimmt, auch wenn sie nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet sind, werden sie wahrscheinlich in Zukunft der Besteuerung in vollem Umfang unterworfen.

Die E-Zigarette ansich bleibt weiterhin wohl außen vor. Auch wenn der Gesetzentwurf sehr planlos wirkt - steckt da Methode dahinter? Preislich attraktive Systeme der großen Tabakkonzerne mit ihren Verbrauchsprodukten punkten gegenüber den offenen Systemen mit einem niedrigen Anschaffungspreis.

Die E-Zigarette gilt erwiesenermaßen als 95% weniger schädlich als eine Tabakzigarette. Warum drängt man ein solch der Gesundheit von ehemaligen Rauchern zuträgliches Produkt so an den Rand? Sollen Ersatzprodukte, M2L und vorbefüllte Pods die bessere Alternative für ehemalige Raucher sein?

Ob die geplanten Maßnahmen die erhofften und wahrscheinlich schon in den Haushalt einkalkulierten Steuereinnahmen wirklich generieren werden bleibt abzuwarten.

Für viele Händler könnten jedoch die kommenden Gesetzesauflagen wie zollkonforme Anlagen sowie Zollbanderolen, die im voraus zu bezahlen sind, und die Unattraktivität durch die hohe Besteuerung nicht nur zum Wettbewerbsnachteil, sondern auch zur Pleite unter den vorwiegend mittelständischen E-Zigaretten-Händlern führen.

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